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Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann

Durch die Reform der Pflegeberufe wird die Ausbildung zur Pflegefachkraft modernisiert und attraktiver gemacht. Das im Juli 2017 verkündete Pflegeberufereformgesetz schafft den Rahmen für den Start der neuen Pflegeausbildungen ab 1. Januar 2020.

Warum ist eine Reform der Pflegeberufe notwendig?

Ziel der Reform ist es, allen Menschen, die sich für den Pflegeberuf interessieren, eine hochwertige und zeitgemäße Ausbildung anzubieten, die den breiten beruflichen Einsatzmöglichkeiten und den Entwicklungen in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen Rechnung trägt.

Die Ausbildung in der Pflege muss attraktiv und zukunftsfähig gemacht werden. Mit dem Pflegeberufegesetz wird eine langjährig vorbereitete Reform umgesetzt: Dies trägt dazu bei, die Qualität in der Pflege weiter zu verbessern und die Attraktivität des Pflegeberufs zu erhöhen.

Durch die Reform werden die Ausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits- und Krankenpflege sowie der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu einer neuen generalistischen Pflegeausbildung mit einheitlichem Berufsabschluss als "Pflegefachfrau/Pflegefachmann zusammengeführt. In der neuen sogenannten "generalistischen" Pflegeausbildung werden unter Berücksichtigung des pflegewissenschaftlichen Fortschritts übergreifende pflegerische Kompetenzen zur Pflege von Menschen aller Altersgruppen und allen Versorgungsbereichen vermittelt: in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen und in der ambulanten Pflege.

Was bedeutet „Generalistik“ bzw. „generalistische Pflegeausbildung“?

Generalistik bedeutet die Zusammenführung mehrerer Berufe zu einem gemeinsamen Berufsbild. Mit dem Pflegeberufegesetz entsteht ein neues Berufsbild Pflege durch die Zusammenführung der drei bisherigen Pflegefachberufe in den Bereichen der "Altenpflege", "Gesundheits- und Krankenpflege" und "Gesundheits- und Kinderkrankenpflege".

Die neue, generalistische Ausbildung befähigt die Auszubildenden zur Pflege von Menschen aller Altersstufen in allen Versorgungsbereichen. Damit stehen diesen Auszubildenden auch im Berufsleben mehr Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten offen. Aufgrund der automatischen Anerkennung des generalistischen Berufsabschlusses gilt dieser auch in anderen Mitgliedsstaaten der EU.

Der mit der generalistischen Ausbildung eröffnete Zugang zu den verschiedenen Tätigkeitsfeldern der Pflege – von der Akutpflege über den ambulanten Bereich bis zur Langzeitpflege – ermöglicht es den Pflegekräften, ihre Berufstätigkeit noch besser an ihre eigene persönliche Entwicklung und Lebenssituation anzupassen.

Wie sieht die Pflegeausbildung in Zukunft aus?

Die neue generalistische Pflegeausbildung ist eine dreijährige Fachkraftausbildung mit Unterricht an Pflegeschulen und praktischer Ausbildung bei einer Ausbildungseinrichtung und weiteren Einrichtungen aus den unterschiedlichen Pflegebereichen. Dabei erfolgt der überwiegende Teil der praktischen Ausbildung beim so genannten Träger der praktischen Ausbildung, mit dem der oder die Auszubildende den Ausbildungsvertrag schließt. Im Rahmen der praktischen Ausbildung finden Einsätze in den verschiedenen Versorgungsbereichen statt. Die Pflegeausbildung schließt mit einer staatlichen Abschlussprüfung ab. Für die Auszubildenden ist die berufliche Pflegeausbildung kostenlos. Das Schuldgeld wird überall abgeschafft. Es wird eine Ausbildungsvergütung gezahlt.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mittlerer Bildungsabschluss, Fachabitur oder allgemeine Hochschulreife
  • oder: Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung
  • oder: Hauptschulabschluss und erfolgreich abgeschlossene, mindestens einjährige Krankenpflegehilfe- oder Altenpflegehilfeausbildung
  • Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ärztliche Bescheinigung)
  • Persönliche Eignung
  • B2-Niveau Deutschkenntnisse

Der Zugang zum Pflegestudium bestimmt sich nach den landesrechtlichen Regelungen zum Hochschulzugang. Gleichwertige Leistungen können auf das Pflegestudium angerechnet werden. Eine erfolgreich abgeschlossene berufliche Pflegeausbildung soll das Pflegestudium um die Hälfte verkürzen.

Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung

Für Auszubildende, die Leistungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung erhalten können, sollen wie bisher bei Umschulungen in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege und Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auch bei Umschulungen in die neuen Pflegeberufe Lehrgangskosten über die Weiterbildungsförderung nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch von den Jobcentern beziehungsweise den Agenturen für Arbeit getragen werden können. Dabei wird dauerhaft sichergestellt, dass eine vollständige Förderung auch von nicht verkürzbaren Ausbildungen möglich ist.

Zur weiteren Information verweisen wir auf den Link

www.pflegeausbildung.net

 

(Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)

Weitere Informationen

Gabriele Pollok

0281 3387945

gabriele.polloknospam@cjd.de

 

 

Hinweise zum Bewerbungsverfahren