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CJD BFZ Wesel

Basisqualifizierung nach § 45b SGB XI

Betreuung ambulant

Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen in ihrem häuslichen Umfeld hat der Gesetzgeber u. a. nach § 45b SGB X Möglichkeiten der Unterstützung geschaffen.

Damit zugelassene Betreuungseinrichtungen, als auch bereits zugelassene Pflegedienste Leistungen zur Stärkung der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen erbringen können, ist eine Basisqualifikation vorgesehen.

Diese Basisqualifizierung ist in der „Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen“ – gültig nach Genehmigung durch den Landtag ab 01.01.2017 festgeschrieben.
Die Basisqualifizierung umfasst 40 Unterrichtsstunden.

Themenschwerpunkte:

  • Grundlagenwissen typischer Alterserkrankungen
    (Körper, Seele, Geist)
  • Wahrnehmung, Beobachtung, Kommunikation bei besonderen Notfallsituationen
  •  Vorstellung von Angeboten für Alltagssituationen
  • Planung- und Durchführung von Betreuungs- und hauswirtschaftlichen Angeboten
  • Selbstmanagement, Reflexions- und Konfliktlösungskompetenz
  • Rechtliche Rahmenbedingungen
  • Ethische Aspekte

Stundenumfang
40 Unterrichtsstunden

Die Basisqualifizierung für Betreuungskräfte in der häuslichen Versorgung ist zur besseren Vereinbarkeit mit den Arbeitszeiten als Abend- und Wochenendkurs konzipiert.

Termin 2021
auf Anfrage

Unterricht jeweils von 14:30 Uhr bis 19:30 Uhr

Kursgebühr
370,00 €/Person

Ihre Ansprechpartnerin

Susanne Schillings
fon 0281 3387941
susanne.schillingsnospam@cjd.de

Weitere Informationen

Susanne Schillings

fon 0281 3387941
susanne.schillingsnospam@cjd.de